Hier finden Sie einige interessante gerichtliche Entscheidungen.
Unter anderem ist es erstmals gelungen, mit einer einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes die Tricks dieser Erlagschein- und Korrekturabzugswerber aktiv zu bekämpfen. Neben den Mitgliedsverlagen des ÖAVV ist hier besonders der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb engagiert gerichtlich tätig. Nach dem Spruch der obersten Richter ist es diesen angeblichen "Online-Verlagen" nun untersagt, mit zweifelhaften und ungebetenen "Korrekturabzügen" für Eintragungen in Verzeichnissen zu "werben".
Darüber hinaus wurde auch verboten, gegenüber Unternehmen, die irrtümlich ein derartiges Korrekturabzugsformular vervollständigt oder unterschrieben zurückgesandt haben, auf Zahlungsansprüchen zu bestehen oder solche gerichtlich durchzusetzen.
Nähere Informationen:
Herold Presseinformation vom 18.02.2009
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Ausgabe Nr. 165 ("Recht und Wettbewerb")
Nr. 160 ("Recht und Wettbewerb")
Schutzverband - Strafrechtliche Verfolgung der Erlagscheinwerbung
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