
Es ist Pflicht des Verlages, für eine angemessene Verbreitung seines Adreßbuches zu sorgen und, wenn er eine gewisse Verbreitung in seinen Tarifen, Prospekten, Bestellscheinen etc. versprochen hat, dafür zu sorgen, daß sie auch voll und ganz durchgeführt wird.
Jede neue Ausgabe eines Adreßbuches muß inhaltlich überprüft sein. Die enthaltenen Informationen müssen - soweit dies praktisch möglich ist - dem neuesten Stand entsprechen.
In jedem Adreßbuch sind im Impressum oder an anderer geeigneter Stelle das Jahr des Erscheinens, der Redaktionsschluß, die Anschrift des Verlages und gegebenenfalls der Herausgeber bekanntzugeben.
Im Hinblick auf das in großer Menge zu verarbeitende Papier verpflichten sich die Adreßbuchverleger zu einer umweltfreundlichen Produktion ihrer Werke.
Adreßbücher sind mit Titel oder Untertitel so eindeutig zu benennen, daß sie keine falschen oder zweifelhaften Vorstellungen über den Inhalt oder über eine aus dem Titel abgeleitete Vollständigkeit hervorrufen können.
Die Preise der Adreßbücher sind in Preislisten, Prospekten, Bestellscheinen (Auftragsbestätigungen) etc. offenzulegen. Aus den verwendeten Auftragsformularen müssen der Preis und sonstige Verpflichtungen klar erkennbar sein. Insbesondere haben die Formulare den genauen Titel des Verlagsobjekts, die Ausgabe, für die sie gültig sind, und die vollständige Anschrift des Verlages zu enthalten.
Bei Aufträgen, die durch Vertreter abgeschlossen werden, sind dem Kunden ein korrekter Bestellschein oder eine Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuhändigen. Auf Wunsch wird dem Kunden die Druckvorlage seines Inserates präsentiert. Falls er möchte, erhält er auch Belegseiten.
Die Mitglieder lassen bei Kündigungen befristeter und unbefristeter Werbeverträge Kulanz walten. In jedem Fall hat sich das Mitglied dem § 879 ABGB (Sittenwidrigkeit) zu unterwerfen.
Vertreter von Mitgliedsverlagen des ÖAVV können sich durch einen Ausweis des ÖAVV legitimieren und müssen diesen auf Verlangen vorlegen können.
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| Vorderseite des ÖAVV-Ausweises | Rückseite des ÖAVV-Ausweises |
Mitgliedern des ÖAVV sind untersagt:
A-1141 Wien, Matznergasse 17
Phone: +43 / 1 / 981 16 0, Fax: +43 / 1 / 981 16 108
email: oavv@oavv.or.at